„Staatssekretär“ Dr. Matthias Badenhop stellte Zwischenbericht zur Kita-Reform im FDP Kreisverband Segeberg vor – Transparente und verlässliche Finanzierung, Verbesserung der Qualitätsstandards, mehr Wahlfreiheit und begrenzte Beiträge für Eltern.
Die Finanzbeziehungen zwischen Land, Kommunen und Trägern sollen dabei neu geordnet werden und die Vergütungen für die Einrichtungen nach vergleichbaren Maßstäben erfolgen. Kernelement ist dabei das sogenannte Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM). Mit diesem Modell wird auf der einen Seite ein landesweit vergleichbarer (höherer) Qualitätsstandard in der frühkindlichen Bildung gewährleistet; auf der anderen Seite erhalten Kommunen und Träger weiterhin die Möglichkeit, die Angebote vor Ort zu gestalten, in dem sie ergänzende pädagogische Inhalte oder Aktivitäten fördern. Die Reform folgt dem Gedanken des „Bestellerprinzips“, d. h. wer bestellt, bezahlt auch vollständig, die von ihm veranlasste Veränderung.
Das neue Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Elternbeiträge sollen ab 1. August 2020 auf einen landeseinheitlichen Betrag für einen Ganztagsplatz für Einrichtungen und Tagespflege gedeckelt werden. Ebenso soll die Sozialstaffel landesweit vereinheitlicht werden. So werden gleichwertige Lebensverhältnisse im Land hergestellt und extreme Abweichungen der Elternbeiträge zwischen den Gemeinden sowie bestehende Ungerechtigkeiten beseitigt.